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   BFH, 18.08.1977 - V R 33/75   

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https://dejure.org/1977,780
BFH, 18.08.1977 - V R 33/75 (https://dejure.org/1977,780)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1977 - V R 33/75 (https://dejure.org/1977,780)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1977 - V R 33/75 (https://dejure.org/1977,780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer - Ingebrauchnehmen eines körperlichen Wirtschaftsgutes - Stufenweise Verwirklichung des Selbstverbrauchs - Anlagevermögen - Verwendung und Nutzung - Besteuerungszeitraum - Heranziehung zur Selbstverbrauchsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 209
  • NJW 1978, 1072
  • DB 1977, 2418
  • BStBl II 1977, 883
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.08.1971 - V R 48/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Bewertungsrechtliche

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Wie sich auch aus dem Urteil des BFH vom 19. August 1971 V R 48/71 (BFHE 103, 286, BStBl II 1972, 76) ergebe, dürften spätere Aufwendungen, die auf das Wirtschaftsgut entfallen, nur noch dann zur Selbstverbrauchsteuer herangezogen werden, wenn dadurch wiederum ein neues Wirtschaftsgut geschaffen würde.

    Nach Auffassung des FA läßt die BFH-Entscheidung V R 48/71 die für den vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Rechtsfrage, wie nach Zuführung eines (unfertigen) Wirtschaftsgutes angefallene Herstellungskosten zu behandeln sind, offen.

    Im Urteil V R 48/71 hat der Senat die Heranziehung eines solchen Vorgangs zur Selbstverbrauchsteuer für rechtmäßig erachtet mit der Begründung, daß der Zeitpunkt der Zuführung eines Wirtschaftsgutes bereits vor seiner Fertigstellung liegen könne und daß der Selbstverbrauch mit dem Beginn der Verwendung oder Nutzung des Wirtschaftsgutes für einen betrieblichen Dauerzweck verwirklicht sei.

    Der zusätzliche Begründungshinweis auf den nach damaliger Auffassung vergleichbaren Fall abschnittsweisen Bauens läßt erkennen, daß die Senatsentscheidung V R 48/71 von dem rechtlichen Verständnis getragen wird, daß auch der restliche Herstellungsaufwand (im Zeitraum bis zur Fertigstellung und Zuführung) im nachfolgenden Besteuerungszeitraum zur Selbstverbrauchsteuer heranzuziehen ist (vgl. auch HFR 1972, 84).

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69

    Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Bei Gebäuden ist dieser Zustand im Regelfall erreicht, wenn alle zu einem Gebäude gehörenden Gebäudebestandteile, die in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang des Gebäudes als solchem stehen, fertiggestellt und nutzbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Es kann unter Beachtung der EWG-rechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. Art. 17 dritter Gedankenstrich der 2. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung der Umsatzsteuern) sowie der Entstehungsgeschichte und der Gesetzgebungsmotive (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Abschn. Allgemeines Nr. 5, zu Bundestags-Drucksache V/1581; Falk, DStZ A 1967, 170; Wagner, DStZ A 1967, 202) nicht ernstlich bezweifelt werden, daß die Besteuerung des Selbstverbrauchs nicht eine Investitionsbesteuerung beabsichtigte, sondern daß es sich bei ihr um eine - wenn auch gesetzestechnisch eigenständig gestaltete - Regelung zum Vorsteuerabzug handelt, für die ein Bündel finanz-, wirtschafts-, konjunktur- und steuerpolitischer Aspekte maßgeblich war.
  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Auch der Begriff des Wirtschaftsgutes ist nicht berührt, denn eine stufenweise Besteuerung kann letztlich nur diejenige Investition erfassen, die nach der Rechtsprechung des Senats Gegenstand der Besteuerung sein kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344).
  • BFH, 19.12.1974 - V R 86/74

    Brandzerstörung - Aufbau eines Gebäudes - Neues Wirtschaftsgut - Wahrung der

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Zutreffend ist das FG unter Berufung auf die insoweit maßgeblichen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze davon ausgegangen, daß der betrieblich genutzte Teil des ehemaligen Bauernhauses ein selbständiges Wirtschaftsgut ist und daß mit den ihn betreffenden Baumaßnahmen ein neues Wirtschaftsgut i. S. des § 30 Abs. 2 UStG 1967 geschaffen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1974 V R 86/74, BFHE 115, 154, BStBl II 1975, 467).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 113/74

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch - Abstellung auf Zeit

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 33/75
    Wie zuletzt die Entscheidung des Senats vom 25. März 1977 V R 113/74 (BFHE 122, 173, BStBl II 1977, 708) verdeutlicht hat, sind bei der Selbstverbrauchsteuer der Vorgang der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsgutes und der nachfolgende Vorgang seiner Zuführung zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zu unterscheiden.
  • BFH, 15.09.1977 - V R 81/76

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach

    Errichtet ein Unternehmer auf einem bereits bebauten Grundstück weitere Bauwerke und nimmt er diese schrittweise nach Maßgabe ihrer Fertigstellung in Gebrauch, so greift die stufenweise Besteuerung nach dem Selbstverbrauch (Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75 1) nur ein, wenn die weiteren Bauwerke selbständige körperliche Wirtschaftsgüter sind oder die Entstehung eines Wirtschaftsgutes bewirkt haben, dem die Neubauteile das Gepräge geben.

    Er hat in seinem Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75 (BStBl II 1977, 883) entschieden, daß in den Fällen, in denen sich die Herstellung eines Wirtschaftsguts über einen Besteuerungszeitraum hinaus ausdehnt, der Herstellungsvorgang erst abgeschlossen ist, wenn das Wirtschaftsgut den Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht.

    Fällt diese Zuführungskette insgesamt unter den zeitlichen Geltungsbereich der Selbstverbrauchsteuer nach § 30 UStG 1967, so wird der Tatbestand des Selbstverbrauchs stufenweise mit den einzelnen Zuführungshandlungen verwirklicht, die mit der Inbetriebnahme des fertigen Wirtschaftsguts ihren Abschluß finden (vgl. Urteil V R 33/75).

    1) BStBl II 1977, 883.

  • BFH, 18.02.1987 - X R 21/81

    Selbstverbrauchbesteuerung - In Gebrauch genommene Gebäudeteile - Fertigstellung

    Selbstverbrauchsteuer ist nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat im Ergebnis anschließt, auch zu erheben, wenn ein unfertiges Wirtschaftsgut in Gebrauch genommen wird - sei es in seiner Gesamtheit vor Abschluß aller vorgesehenen Herstellungsmaßnahmen (BFH-Urteil vom 19. August 1971 V R 48/71, BFHE 103, 286, 288 f., BStBl II 1972, 76) -, sei es in bezug auf einzelne Teile oder Abschnitte (BFH-Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75, BFHE 123, 209, BStBl II 1977, 883).

    Das Urteil in BFHE 123, 209, 213, BStBl II 1977, 883 knüpft ausdrücklich an diese Rechtsprechung an.

  • BFH, 14.12.1978 - V R 32/75

    Fertighaus - Baugenehmigung - Selbstverbrauchsteuer

    Bei der alten Selbstverbrauchsteuer war der Eintritt der Selbstverbrauchsteuerpflicht von der Zuführungshandlung und ihrem Zeitpunkt abhängig (vgl. Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75, BFHE 123, 209, BStBl II 1977, 883).
  • BFH, 10.04.1987 - III R 104/82

    Frist für die Beantragung einer Investitionszulage

    Denn ein Gebäude ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH fertig-(=her-)gestellt, wenn alle zu ihm gehörenden Gebäudebestandteile, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Gebäudes als solchem stehen, fertiggestellt und nutzbar sind (siehe z. B. Urteile vom 18. August 1977 V R 33/75, BFHE 123, 209, BStBl II 1977, 883, und vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).
  • BFH, 11.05.1978 - V B 11/77

    Produktionsanlage - Wirtschaftsgüter - Versuchsproduktion - Anlagevermögen

    Die Ausnahmefälle einer stufenweisen Zuführung von Teilen eines Wirtschaftsgutes zeigen jedoch auf, daß eine Zuführung von Wirtschaftsgütern bzw. von Teilen desselben zum Anlagevermögen bereits möglich ist, wenn ertragsteuerrechtlich der Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist, also noch Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten anfallen können (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75, BFHE 123, 209, BStBl II 1977, 883).
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